Institute of Molecular Life Sciences

SICHERHEITSKONZEPT „BIOLOGISCHE SICHERHEIT“

Link to: 'Merkblätter und Vorlagen' for download

Zur Gewährleistung der Biosicherheit ist das Institute of Molecular Life Sciences gesetzlich verpflichtet, ein institutsspezifisches Sicherheitskonzept für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen und Pathogenen vorzulegen. Als Vorlage dient das „Sicherheitskonzept mit Schwerpunkt biologische Sicherheit für die Universität Zürich“.

Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
A Der Biosicherheitsbeauftragte:
unterstützt die Projektleiter/innen durch Bekanntmachung und Dokumentation der Vorschriften und kontrolliert deren Umsetzung (Zutrittsregelung, Raumbeschriftung, Notfallplan).
registriert die im Institut durchgeführten Projekte (Bewilligungsverfahren, Projektleiter, Art der verwendeten Organismen).
B Die Projektleiter/innen sind verantwortlich für:
Registrierung (Bewilligungsgesuche) von Projekten bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes.
die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (Arbeitsvorschriften, Verhaltensregeln, Reinigung).
die Ausbildung und Instruktion der Mitarbeitenden bezüglich Sicherheit im Umgang mit biologischem Material (Reinigung, korrekte Entsorgung) und Verhaltensmassnahmen bei Unfällen.
die Beachtung der Regelung über den Versand und Transport von biologischem Material.
die Orientierung des Biosicherheitsbeauftragten über neue Projekte und sicherheitsrelevante Vorkommnisse.
Es ist in der Verantwortung der Projektleiter/innen, die für sie relevanten Bestimmungen zu kennen und deren Durchsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Die im Folgenden aufgeführten Merkblätter und Vorlagen enthalten die dazu notwendigen Informationen und Formulare.

Zürich 01.10.2011 
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Biosicherheitsbeauftragter IMLS
Stellvertretung
PD Dr. S. Hemmi
Prof. U. Greber