A |
Der Biosicherheitsbeauftragte: |
|
• |
unterstützt die Projektleiter/innen durch Bekanntmachung und Dokumentation der Vorschriften und kontrolliert deren Umsetzung (Zutrittsregelung, Raumbeschriftung, Notfallplan). |
• |
registriert die im Institut durchgeführten Projekte (Bewilligungsverfahren, Projektleiter, Art der verwendeten Organismen). |
B |
Die Projektleiter/innen sind verantwortlich für: |
|
• |
Registrierung (Bewilligungsgesuche) von Projekten bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes. |
|
• |
die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (Arbeitsvorschriften, Verhaltensregeln, Reinigung). |
|
• |
die Ausbildung und Instruktion der Mitarbeitenden bezüglich Sicherheit im Umgang mit biologischem Material (Reinigung, korrekte Entsorgung) und Verhaltensmassnahmen bei Unfällen. |
|
• |
die Beachtung der Regelung über den Versand und Transport von biologischem Material. |
|
• |
die Orientierung des Biosicherheitsbeauftragten über neue Projekte und sicherheitsrelevante Vorkommnisse. |